Drei Dolche, einer mit Scheide. Zustand 2.
Ein Marinedolch-Replikat, ein Fantasy-Dolch und ein deutscher Postschutz-Dolch (Symbole entfernt). Alle mit Scheide, zwei mit Gehänge. Zustand im Mittel 3.
Drei Dolche, alle mit Scheide, Zustand 3.
Ein Kukri mit zwei Beimessern und ein Dreiklingendolch. Alle mit Scheide. Zustand 2 und 4.
Ein Kindjal und zwei Yatagane, einer ohne Scheide. Zustand 3-4.
Ein sportlicher E-Degen, eine Entersäbel (Replika) und ein Fantasy-Dolch. Alle ohne Scheide. Zustand 2-3.
Drei Krummdolche mit Scheide, davon ein Gurkha-Messer. Zustand 3-4.
Drei fernöstliche Krummdolche, einer davon ein Replikat. Alle mit Scheide, Zustand im Mittel 2-3.
Ein in Israel mit Laufring adaptiertes deutsches Seitengewehr 84/98 (Erzeuger Josua Corts Sohn, Remscheid), ein Mannschaftsbajonett Mannlicher M.95 und ein bei Weyersberg, Kirschbaum & Co. in Soligen ...
Klingenlänge 48 cm, Beingriffschalen, ein Ende der geschwungenen Parierstange abgebrochen, ohne Scheide, Zustand 4.
Klingenlänge 22,5 cm, Hirschhorngriff, Lederscheide. Um 1880, Zustand 3-4.
Drei orientalische Dolche, alle mit Scheide, Zustand 3.
Eine Doppelaxt (Replika) und eine leichte orientalische, Zustand 2 und 3.
Ein Kadettensäbel (Zustand 4) und ein Replikat eines Kavalleriesäbels (Zustand 3).
Klingenlänge 77 cm, Abnahme "W-n Adler 15", Truppemstempel und -nummer, Scheide und Gefäß stark angerostet, Klinge in gutem Zustand. Insgesamt Zustand 4.
Klingenlänge 76,5 cm (gekürzt), Abnahme "W-n Adler 93", Truppenstempel und -nummer (Dragonerregiment 1, Waffe 158), Scheide und Gefäß stark angerostet, Griff unprofessionell mit Lederstreifen umwickel...
Eins davon ein Replikat, beide ohne Scheide. Zustand im Mittel 2-3.
Drei Fantasy-Dolche, alle mit Scheide. Zustand 2.
Ein langer mit und ein kurzer ohne Scheide, Zustand 2-3.
Zwei fernöstliche Langdolche, einer mit Beimesser. Beide mit Scheide, Zustand 3.
Ein Schweizer Bajonett Schmidt-Rubin 1911 sowie ein schwedisches Mauserbajonett M96. Zustand 3, beide mit Scheide.
Je ein Bajonett für Schmidt-Rubin 1911 und eins für StG 57. Beide mit Scheide und Schuh.