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Abholung und Versand

 

Abholung vor Ort mit österreichischen waffenrechtlichen Dokumenten

Nach der Auktion werden die ersteigerten Gegenstände für Sie fachgerecht gelagert und stehen zu Abholung oder Versand bereit. Abholungen können zu einem vereinbarten Termin in der Auktionshalle (Kagraner Platz 9, 1220 Wien - Mo-Fr 10:00 - 18:00) durchgeführt werden. Bitte vereinbaren rechtzeitig voarb ein Termin. Nutzen Sie hierzu bequem unser Buchungstool um sich Ihren Lieblingstermin online zu reservieren.

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Bitte nehmen Sie hierfür geeignete verschließbare Transportbehältnisse sowie die notwendigen Dokumente mit. 
 

Abholung vor Ort mit österreichischen waffenrechtlichen Dokumenten

Kategorie A & B

Die Ausfolgung von Waffen der Kategorie B kann nur mit einem entsprechenden österreichischen Waffendokument erfolgen (Waffenbesitzkarte, Waffenpass, Waffenhandelslizenz). Bei Waffen und Gegenstände der Kategorie A  § 17. (1) benötigen Sie ebenso die entsprechenden Bewilligungen oder Dokumtente (bspw. Schalldämpfer - gültige Jagdkarte) Die Registrierung im ZWR von Kat A & B (ausgenommen Schalldämpfer) erfolgt durch uns.

Kategorie C

Waffen der Kategorie C tritt ohne Vorlage von entsprechenden waffenrechtlichen Dokumenten (WBK, WP, Jagdkarte) eine dreitägige Abkühlphase mit Waffenverbotsanfrage in Kraft – melden Sie sich hierzu also entsprechend vorab (notwendige Daten: Name, Geburtsdatum, Geburtsort). Entsprechend unserer AGB beautfragt der Kunde JSE mit der Gebotsabgabe im Falle einer Zuschlagserteilung damit diese Meldung durchzuführen, unter Berücksichtigung der Gebühren pro Waffe/Gegenstand der Kat. C. (15 €).

 

Abholung durch Dritte (Vollmacht)

Sollten Sie eine persönliche Abholung nicht durchführen können und eine andere Person damit beauftragen beachten Sie bitte unbedingt folgendes: Bitte erstellen Sie hierzu eine Vollmacht die zumindest behinhaltet: Name des Vollmachtgebers, Name des Bevollmächtigten, Ausweis(kopie) und Unterschriften beider sowie den Zweck - Übernahme Gegenstand/Rechnung an den Bevollmächtigten (Abholer). Der Bevollmächtigte (Abholer) muss in dem Falle alle waffenrechtlichten Erfordernisse zur Ausfolgung erfüllen sowie die entsprechenden waffenrechtlichen Dokumente besitzten. A/B Waffen/Gegenstände werden auf den Abholer gemeldet (Innnehabung = Besitz WaffG § 6) Waffen der Kategorie C werden entsprechend der Vollmacht auf eine ausgewählte Person gemeldet. Entsprechend unserer AGB beautfragt der Kunde JSE mit der Gebotsabgabe im Falle einer Zuschlagserteilung damit die ZWR-Meldung durchzuführen, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Gebühren pro Waffe/Gegenstand der Kat. C. (15 €)

 

Allgemeine Versandhinweise

Bitte beachten Sie, dass Versand- und Versicherungskosten je nach Größe, Gewicht und Wert des Objekts variieren und nicht im Zuschlagspreis enthalten sind. Selbstverständlich kann die Abholung durch entsprechend befugte Versandunternehmen auch von Ihnen persönlich arrangiert werden. Jeder Transport erfolgt ausschließlich auf ihre Kosten und Gefahr.

 

Versand im Inland
Auf Wunsch senden wir Ihnen Ihr Objekt nach Zahlungseingang zu, bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf. Wir weisen darauf hin, dass ein direkter Versand von Waffen und rechtlich waffenrelevanten Gegenständen innerhalb Österreichs nur an Waffengewerbetreibende (Versandhandelsverbot von Waffen und Munition) und nicht an Privatpersonen erfolgen kann. Wir benötigen hierzu vorab die zur Ausfolgung nötigen waffenrechtlichen Dokumente/Bewilligungen sowie eine Zustimmung des empfangenden Händlers zur Ausfolgung. Bei waffenrelevanten Gegenstände der Kategorie A und B (Lose § A § B) erfolgt die Meldung im ZWR spätestens mit Versanddatum. Waffen der Kategorie C werden entsprechend der Vollmacht auf eine ausgewählte Person gemeldet. Waffen der Kategorie C: Entsprechend unserer AGB beautfragt der Kunde JSE mit der Gebotsabgabe im Falle einer Zuschlagserteilung damit die ZWR-Meldung durchzuführen, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Gebühren pro Waffe/Gegenstand der Kat. C. (15 €)

 

Versand in die EU

Verbringung an Privatpersonen

Innerhalb der EU ist es möglich an Privatpersonen direkt zu versenden. Hierfür benötigen wir von Ihnen vorab eine Importgenehmigung.

Verbringung an Händler

Für den Versand an Händler innerhalb der EU benötigen wir ebenso eine entsprechende Importgenehmigung.

 

Versand in Drittstaaten/EU-Ausland

Für den Versand in das EU-Ausland benötigen wir grundsätzliche eine entsprechende Importgenehmigung und je nach Land fallweise weitere Papiere/Lizenzen. Die Verantwortung für die rechtliche Import- und vorangehende Exportmöglichkeit liegt beim Käufer. Informieren sie sich jedenfalls vor Abgabe eines Gebotes ob der Bezug der entsprechenden Gegenstände in Ihr jeweiliges Land und die Zieladresse möglich ist. Selbiges gilt für die gesamte Logistik. Unser Erfüllungsort ist jedenfalls 1220 Wien Kagraner Platz 9, ex works.


Zusätzliche Kosten für den Versand/Transport ins Ausland:

Lagerung:

Lagergebühr
Beginnend nach vier Wochen ab Rechnungsdatum wird eine Lagergebühr von € 1(exkl. Ust) pro Los und pro Tag verrechnet.

 

Kontakt für Abholung und Versand:

Joh. Springer's Erben Auktionshalle
Kagraner Platz 9 (Innenhof), 1220 Wien
Tel.: +43 (0)1 890 90 03
Fax: +43 (0)1 890 90 03 90
E-Mail: logistics@springer-vienna.com



Gratisparkplätze: Auf der Rückseite der Halle, Am Langen Felde 14

U-Bahn-Station: U1 Kagraner Platz